Registrierte Rentenberater
Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

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Registrierte Rentenberater auf Rentenberater24.com

Schon vor fast sechs Jahrzehnten ist der Beruf des Rentenberaters entstanden. Rentenberater sind Experten, die in allen rentenrechtlichen Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts ihre Mandanten beraten und dabei unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Dabei ist festzustellen, dass das Beratungsangebot aufgrund der immer höheren Komplexität und der immer rasanteren Änderungen mit einhergehenden kürzeren Halbwertzeiten der Rechtsänderungen immer mehr an Bedeutung gewinnt. So sind die rechtlichen Vorschriften und das Leistungsangebot, auf das die Versicherten einen Anspruch haben, für einen Bürger kaum mehr zu überblicken und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern in Eigenregie in Erfahrung zu bringen.

Registrierte Rentenberater

Damit den Bürgern eine fundierte Beratung auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts zur Verfügung steht, hat der Gesetzgeber genau festgelegt, wer als Rentenberater tätig werden darf bzw. registriert wird. Diese Regelungen, also wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf, sind seit dem 01. Juli 2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt.

rentenberater24Durch die gesetzliche Regelung soll verhindert werden, dass Rat- und Rechtssuchende unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erhalten. Daher kann ein Rentenberater nur dann registriert werden, wenn auf den Gebieten der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung aufgrund einer besonderen Sachkunde die Qualifikation nachgewiesen wird. Die besondere Sachkunde wiederum kann nur dann bestätigt werden, wenn sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse von dem Rentenberater nachgewiesen werden. Neben den genannten Sozialversicherungszweigen ist nach den RDG auch eine Registrierung auf den Gebieten der berufsständischen und betrieblichen Versorgung, des sozialen Entschädigungsrechts und im Schwerbehindertenrecht möglich. Ob bzw. für welche Bereiche ein Berater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister eingesehen werden, welches online unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufrufbar ist.

Registrierte Rentenberater arbeiten als freiberufliche Spezialisten in eigener Kanzlei; deren Arbeit ist mit der von Rechtsanwälten vergleichbar. Daher steht das umfangreiche Dienstleistungsangebot von registrierten Rentenberatern auch nicht kostenfrei zur Verfügung. Vielmehr erfolgt die Honorierung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei auch Honorarvereinbarungen möglich sind. Die genauen Kosten, welche durch eine Beratung entstehen, teilt ein Rentenberater im Vorfeld mit.

Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.06.1980

Schon vor mehr als drei Jahrzehnten hat der Deutsche Bundestag die Wichtigkeit des Dienstleistungsangebotes von Rentenberatern erkannt. So stellt der Bundestag fest, dass sich die Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen haben. Diese Feststellung wurde am 20.06.1980 (Bundestagsdrucksache 8/4277) veröffentlicht.

Bürger, die eine Beratung im Sozialversicherungsrecht wünschen, können also auf das umfangreiche Dienstleistungsangebot von registrierten Rentenberatern zurückgreifen. Das Dienstleistungsangebot ist vielschichtig und reicht von der Beratung bis hin zur Vertretung vor den Sozial- und Landessozialgerichten.

Beraten

Die Beratung ist ein zentrales Element in der Tätigkeit von registrierten Rentenberatern. Die unabhängigen Experten nehmen sich für ihre Mandanten Zeit, um im Einzelfall sämtliche mögliche Varianten zu erörtern und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeigen, damit die für die Ratsuchenden bestmögliche Lösung gefunden wird.

Berechnen

Gerade die Berechnung der Rentenansprüche ist ein weiterer wichtiger Baustein im Leistungsangebot von Rentenberatern, auf das die Mandanten zurückgreifen. So berechnen die Rentenberater sowohl künftige (voraussichtliche) Rentenansprüche und gehen dabei auf die individuellen Rahmenbedingungen ihrer Mandanten ein. Aber auch die Prüfung von Rentenbescheiden, die vor allem von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erlassen werden, hat für die Mandanten eine hohe Bedeutung. Schon über Jahre hinweg gibt es kontinuierlich Pressemeldungen, dass sich in die Berechnung der Renten Fehler einschleichen (s. Jeder dritte Rentenbescheid ist fehlerhaft). Durch Überprüfung von Rentenbescheiden, die die registrierten Rentenberater durchführen, können die Rentenbezieher sicher sein, dass ihre Rente korrekt berechnet ist und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Sollte ein Rentenbescheid Fehler enthalten, kann durch die registrierten Rentenberater ggf. direkt eine Korrektur in die Wege geleitet werden.

Betreuen und Vertreten

Registrierte Rentenberater betreuen ihre Mandanten und begleiten diese beispielsweise während einem Antragsverfahren (z. B. Rentenantragsverfahren). Die Rentenberater führen auch kompetent Widerspruchsverfahren gegenüber den Sozialversicherungsträgern zur Durchsetzung der Interessen und Leistungsansprüche durch. Die Vertretung reicht bis zur sozialgerichtlichen Vertretung vor den Sozial- und Landessozialgerichten, in denen die Rentenberater als Prozessagenten tätig werden können.

Informationen im Internet

Auf folgende Internetseiten von registrierten Rentenberatern wird an dieser Stelle verwiesen:

Rentenberatung
Helmut Göpfert
Bergstraße 18
90614 Ammerndorf

Internet: https://rentenberatung-aktuell.de
Kontakt: Kontaktformular

Rentenberatung
Marcus Kleinlein
Rotdornweg 28
91126 Schwabach-Wolkersdorf

Internet: https://rente-rentenberater.de
Kontakt: Kontaktformular

Wer ist online

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Kontakt

Rentenberater Göpfert

Kontaktformular

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Rentenberater Kleinlein

Telefon: 09 11 / 641 57 68
Fax: 09 11 / 649 66 66

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