Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2014)

Das Kabinett hatte am 16.10.2013 die vom Bundessozialministerium festgelegten neuen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2014 verabschiedet und genehmigt. Demnach waren die Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel 2013/2014 erneut angestiegen, da sich die Löhne und Gehälter im Vergleich zum Jahr 2012 insbesondere in den alten Bundesländern erhöht hatten.

Zudem bestand im Laufe des Jahres 2014 die Möglichkeit einer Senkung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ausgehend von dem im Jahr 2014 geltenden Beitragssatz von 18,9 Prozent prognostizierten Experten bereits eine Reduzierung auf einen Wert zwischen 18,4 und 18,6 Prozent. Die weitere Entwicklung war zu diesem Zeitpunkt noch offen. Tatsächlich kam es allerdings erst ab dem Jahr 2015 zu einer Senkung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung (auf 18,7 Prozent).

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 53.550,00 € - monatlich 4.462,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 48.600,00 € - monatlich 4.050,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 48.600,00 €, monatlich: 4.050,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.950,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 71.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.000,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 60.000,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.300,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 87.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.150,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 73.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.765,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 33.180,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.345,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 28.140,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung: 2,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Rentenversicherung: 18,9%
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

Bildnachweis: © ktotakoy | Fotolia

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