Rentenerhöhung

Rentner erhalten ab Juli 2014 mehr Geld

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass die Renten immer zum 01.07. eines Jahres an die Lohn- und Gehaltsentwicklung anzupassen sind. Auch in diesem Jahr können sich die etwa 20,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner auf höhere Rentenüberweisungen freuen. Die gesetzlichen Renten werden nämlich im Juli 2014 um 1,67 Prozent in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und um 2,53 Prozent in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) erhöht.

Bei den Renten wird stets der Brutto-Betrag erhöht. Von den Brutto-Renten müssen dann noch die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung aufgebracht werden. Derzeit liegt der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,5 Prozent, wobei sich an diesen Beiträgen die Rentenversicherungsträger mit 7,3 Prozent beteiligen. Die Beitragslast liegt für die Versicherten damit in diesem Sozialversicherungszweig bei 8,2 Prozent. In der Sozialen Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 2,05 Prozent bzw. für Kinderlose bei 2,30 Prozent. An diesen Beiträgen beteiligen sich die Rentenversicherungsträger nicht, sodass diese von den Rentner – anders als bei den Beschäftigten – alleine getragen müssen.

Durch die Erhöhung der Renten ergibt sich ab Juli 2014 bis Juni 2015 ein aktueller Rentenwert von 28,61 Euro im Westen und ein aktueller Rentenwert von 26,39 Euro im Osten.

Gründe der unterschiedlich hohen Anpassungswerte

Die Gründe für die unterschiedlich hohen Anpassungswerte in den alten und neuen Bundesländern liegen in den unterschiedlich hohen Lohn- und Gehaltssteigerungen und beim Nachholfaktor aufgrund der Rentengarantie/Schutzklausel, welche sich im Westen im Jahr 2014 nochmals dämpfend auswirkt.

Die Rentenanpassung wird hauptsächlich anhand der Lohn- und Gehaltssteigerungen ausgerechnet. Da sich im Osten die Löhne und Gehälter um 4,32 Prozent erhöht haben, während die Steigerungsrate im Westen nur bei 1,5 Prozent lag, ergibt sich aufgrund dessen bereits eine deutlich höhere Rentenanpassung im Osten im Vergleich zum Westen.

Würde sich im Rahmen der Rentenanpassung eine grundsätzlich negative Anpassung ergeben, erhalten die Rentner ihre bisherige Rente weiter. Es kommt also tatsächlich zu keiner Rentenminderung. Dies ermöglicht eine Schutzklausel, die im Jahr 2010 gegriffen hat. Die unterbliebene Rentenminderung wird jedoch in den folgenden Kalenderjahren mit den dann möglichen Rentenerhöhungen wieder eingespart. Während im Osten die im Jahr 2010 unterbliebene Rentenminderung bereits im vergangenen Jahr vollständig ausgeglichen werden konnten, wirkt sich diese im Westen nochmals negativ auf die Rentenerhöhung aus. Ohne diesen Nachholfaktor wäre eine Rentenerhöhung im Westen in Höhe von 2,13 Prozent möglich gewesen. Positiv ist, dass der erforderliche „Einsparbetrag“ nun auch im Westen vollständig abgebaut ist, so dass es diese Dämpfung im Jahr 2015 nicht mehr gibt.

Rentenbescheide überprüfen lassen

Wird eine Rente neu bewilligt, werden für den Versicherten die „erwirtschafteten“ Entgeltpunkte berechnet, welche dann Grundlage für die Berechnung der konkreten Rentenhöhe sind (s. hierzu auch: Die Rentenformel). Die jährlichen Rentenanpassungen werden dann anhand der einmal errechneten Entgeltpunkte fortgeschrieben; es kommt also nicht mehr zu einer neuen bzw. vollständigen Rentenberechnung.

Sollte sich bei der erstmaligen Rentenberechnung ein Fehler eingeschlichen haben, setzt sich dieser im Rahmen der Rentenanpassungen/Rentendynamisierungen fort. Daher sollten Rentenbescheide zwingend von registrierten Rentenberatern überprüft werden. Diese Experten prüfen die Rentenbescheide auf „Herz und Nieren“ und können Lücken bzw. Fehler dann auch im Rahmen von Widerspruchs- bzw. Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) korrigieren lassen, damit die Rentner keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen.

Hier können Sie Kontakt mit einem Rentenberater zur Überprüfung eines Rentenbescheides aufnehmen:

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Bildnachweis: © by Dariusz T. Oczkowicz, ars digital media services

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