Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015)
Die Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2015, die für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich gewesen waren, hatten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent erhöht. Maßgeblich hierfür war die positive Einkommensentwicklung in Deutschland. Ein entsprechender Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatte diese Anpassung bestätigt. Infolgedessen waren die Rechengrößen in der Sozialversicherung erneut angehoben worden.
Darüber hinaus hatte es auch Änderungen bei den Beitragssätzen zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gegeben. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung war von zuvor 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber mussten diesen Beitrag jeweils zur Hälfte in Höhe von 7,3 Prozent tragen. Gleichzeitig war es den Krankenkassen ab 2015 ermöglicht worden, einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu erheben. Welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangte und in welcher Höhe, hatte jede Krankenkasse individuell entschieden.
Zudem war der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent erhöht worden. Für Kinderlose (ab dem vollendeten 23. Lebensjahr) hatte der Beitragssatz sogar 2,60 Prozent betragen.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 54.900,00 € - monatlich 4.575,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 49.500,00 €, monatlich: 4.125,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.050,00 €
- alte Bundesländer jährlich 72.600,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.200,00 €
- neue Bundesländer jährlich 62.400,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 7.450,00 €
- alte Bundesländer jährlich 89.400,00 €
- neue Bundesländer monatlich 6.350,00 €
- neue Bundesländer jährlich 76.200,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.835,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 34.020,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.415,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 28.980,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
- Pflegeversicherung: 2,35%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
- Rentenversicherung: 18,7%
- Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0% (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
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