Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016)
Die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2016, die maßgeblich für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung waren, sind deutlich gestiegen. Ausschlaggebend für diese Erhöhung war die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigten diese Anpassungen, sodass die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016 wie geplant angehoben wurden.
Darüber hinaus wurden auch mögliche Änderungen beim Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. Der allgemeine Beitragssatz blieb bei 14,6 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent trugen. Gleichzeitig konnte jede Krankenkasse individuell einen zusätzlichen Beitragssatz erheben. Für 2016 wurde bereits ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent errechnet, der damit leicht über dem Wert von 2015 (0,9 Prozent) lag.
Die Anpassungen der Sozialversicherungswerte 2016 hatten somit direkte Auswirkungen auf die Höhe der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und auf die Leistungsbeträge dieser Sozialversicherungszweige.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 56.250,00 € - monatlich 4.687,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 50.850,00 € - monatlich 4.237,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 50.850,00 €, monatlich: 4.237,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.200,00 €
- alte Bundesländer jährlich 74.400,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.400,00 €
- neue Bundesländer jährlich 64.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 7.650,00 €
- alte Bundesländer jährlich 91.800,00 €
- neue Bundesländer monatlich 6.650,00 €
- neue Bundesländer jährlich 79.800,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.905,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 34.860,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.520,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 30.240,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 2,35%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 18,6%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung:
(bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen)
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,1%
