Rechengrößen in der Sozialversicherung 2017

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2017)

Die für Beiträge und Leistungen maßgeblichen Sozialversicherungswerte wurden im Jahr 2017 erneut angehoben. Hintergrund ist die positive Einkommensentwicklung in Deutschland, die eine Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung erforderlich machte.

Wie das Bundesministerium mitgeteilt hat, bleibt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung dabei unverändert bei 14,6 Prozent. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell erheben können, bleibt stabil und liegt – wie bereits 2016 – bei 1,1 Prozent. Veränderungen ergeben sich hingegen in der Pflegeversicherung: Aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes II und der damit verbundenen Ausweitung der Leistungen steigt der Beitragssatz ab dem 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent.

Die Sozialversicherungswerte sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen. Infolge steigender Löhne und Gehälter wurden die maßgeblichen Rechengrößen in der Sozialversicherung auch zum 01.01.2017 entsprechend angepasst.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 57.600,00 € - monatlich 4.800,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 52.200,00 € - monatlich 4.350,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 52.200,00 €, monatlich: 4.350,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.350,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 76.200,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.700,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 68.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.850,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 94.200,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 7.000,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 84.000,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.975,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 35.700,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.660,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 31.920,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 2,55%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 18,7%, knappschaftliche Rentenversicherung: 24,8%

Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag

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