Rentenerhöhung 2017

Hohe Rentenanpassung ab Juli 2017 vor allem im Osten

Die gesetzlichen Renten werden immer zum 01. Juli eines Jahres erhöht und der Einkommensentwicklung angepasst. Auch zum 01.07.2017 dürfen sich die etwa 21 Millionen Rentner über deutlich steigende Bezüge freuen, auch wenn die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern deutlich höher ausfällt als in den alten Bundesländern.

Zum 01.07.2017 werden die gesetzlichen Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 1,90 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 3,59 Prozent angehoben.

Die Rentenerhöhung wurde im März 2017 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Ein bedeutender Faktor bei der Berechnung der Dynamisierungssätze ist die Steigerung der Löhne. Und hier lag der Prozentsatz der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern deutlich über dem Prozentsatz in den alten Bundesländern, womit auch die deutlich unterschiedlichen Anpassungssätze erklärt werden. Während im Westen die Lohnsteigerung bei 2,06 Prozent lag, betrug diese in den neuen Bundesländern 3,74 Prozent.

Dämpfend hat sich auf die Prozentsätze der Rentenerhöhung auch in diesem Jahr der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ausgewirkt. Ohne diesen Nachhaltigkeitsfaktor wäre die Rentenerhöhung 2017 um 0,14 Prozent höher ausgefallen. Der Nachhaltigkeitsfaktor bildet das Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern ab und berücksichtigt dieses bei der Berechnung der Dynamisierungssätze.

Ohne Auswirkung auf die Rentenerhöhung ist im Jahr 2017 der Faktor für die Altersvorsorgeaufwendungen geblieben. Der „Riester-Faktor“ – dies ist der Faktor, der die Veränderung der Altersvorsorgeaufwendungen der Beschäftigten zum Aufbau der Altersvorsorge abbildet – hatte im Jahr 2017 keine Auswirkungen auf die Berechnung der Rentenerhöhung. Dies deshalb, weil bereits die letzte Stufe der „Riester-Treppe“ erreicht ist und sich im Jahr 2016 der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung nicht geändert hat.

Aktueller Rentenwert ab Juli 2017

Bis Juni 2017 liegt der aktuelle Rentenwert – dies ist der Wert für einen Entgeltpunkt – im Westen bei 30,45 Euro und im Osten bei 28,66 Euro. Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2017 erhöhen sich der aktuelle Rentenwert auf 31,03 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 29,69 Euro.

Mit der diesjährigen Rentenanpassung nähert sich der aktuelle Rentenwert im Osten immer mehr dem Rentenwert des Westens an; der Rentenwert Ost beträgt dann noch 95,7 Prozent des Rentenwerts im Westen (bis 06/2017 liegt der Prozentsatz bei 94,1 Prozent). Das Ziel ist, dass es in naher Zukunft nur noch einen Rentenwert für ganz Deutschland gibt. Hierzu wurde ein, das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, verabschiedet, mit dem ein einheitlicher Rentenwert ab dem Jahr 2024 erreicht wird.

Prüfung der Rentenberechnung/Rentenbescheide

Bewilligt der Rentenversicherungsträger eine Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente), enthält dieser Rentenbescheid auch eine komplette Rentenberechnung mit der aufgezeigt wird, wie der errechnete Rentenbetrag zustande kommt. Spätestens bei einem Blick in die umfangreichen Berechnungsschritte merken die Rentenbezieher, dass es sich um eine komplizierte Berechnung handelt. Schnell können sich in eine solche Rentenberechnung Fehler einschleichen, die zu finanziellen Nachteilen führen können.

Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung einer Rentenberechnung sollten Rentenbescheide grundsätzlich von einem registrierten Rentenberater geprüft werden. Sollte der Rentenbescheid bzw. die Rentenberechnung nämlich Fehler enthalten, können diese zeitnah korrigiert werden.

Möchten Sie Ihren Rentenbescheid von einem registrierten Rentenberater, der unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten, prüfen lassen, können Sie auf Rentenberater24.com Kontakt mit einem Experten aufnehmen.

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