Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Anfang September 2018 die neuen Sozialversicherungswerte vorgelegt, die – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesregierung – ab dem Jahr 2019 gelten; die zustimmung hat die Bundesregierung hierzu erteilt. Eine wesentliche Neuerung ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Ab dem Jahr 2019 tragen Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge wieder zu gleichen Teilen - und zwar den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag als auch den Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse individuell festsetzt und erhebt.
Darüber hinaus wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gesenkt. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um ebenfalls 0,5 Prozentpunkte.
Hintergrund dieser Anpassungen ist die weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung. Der anhaltende Aufschwung hat zu steigenden Einkommen geführt, was sich auch in höheren Rechengrößen der Sozialversicherung niederschlägt. Eine Übersicht der maßgeblichen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen ist hier zusammengefasst.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 60.750,00 € - monatlich 5.062,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 54.450,00 € - monatlich 4.537,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 54.450,00 €, monatlich: 4.537,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.700,00 €
- alte Bundesländer jährlich 80.400,00 €
- neue Bundesländer monatlich 6.150,00 €
- neue Bundesländer jährlich 73.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 8.200,00 €
- alte Bundesländer jährlich 98.400,00 €
- neue Bundesländer monatlich 7.600,00 €
- neue Bundesländer jährlich 91.200,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 3.115,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 37.380,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.870,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 34.440,00 €
Minijob, Midijob, Geringsverdienergrenze
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Midijob/Gleitzonenjob: 450,01 € bis 1.300,00 €, 01.01.2019 bis 30.06.2019: 450,01 bis 850,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 3,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 18,6%
Arbeitslosenversicherung: 2,5%
Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 0,9%
