Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2020)

Aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gingen die maßgeblichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2020 hervor; diese Sozialversicherungswerte wurden im Nachgang auch amtlich bestätigt.

Grundlage der Anpassungen ist die weiterhin positive Einkommensentwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland. Auf Basis der Daten aus dem Jahr 2018 sind die bundesweiten Einkommen um 3,12 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung wirkt sich unmittelbar auf die Sozialversicherung aus. Insbesondere die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde deutlich angehoben und stieg um 3,31 Prozent.

Unverändert bleiben hingegen die Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies: Höhere Bemessungsgrenzen, aber stabile Beitragssätze im Jahr 2020. Lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung wurde von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht; im Regelfall ist jedoch der von den einzelnen Krankenkassen festgesetzte Zusatzbeitrag maßgebend.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 62.550,00 € - monatlich 5.212,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 56.250,00 € - monatlich 4.687,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

jährlich 56.250,00 €, monatlich: 4.687,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.900,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 82.800,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.450,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 77.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 8.450,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 101.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 7.900,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 94.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 3.185,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 38.220,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 3.010,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 36.120,00 €

Minijob, Midijob, Geringsverdienergrenze

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Midijob/Gleitzonenjob: 450,01 € bis 1.300,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung:

  • Alle Bundesländer außer Sachsen: 3,05% (solidarische Finanzierung zu je 50 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Bundesland Sachsen: 3,05% (Arbeitgeberanteil: 1,025% / Arbeitnehmeranteil 2,025%), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,25%

Allgemeine Rentenversicherung: 18,6%
Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7%

Arbeitslosenversicherung: 2,4%

Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,1 %

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