Rentenerhöhung

Starke Rentenerhöhung zum 01.07.2020

Die etwa 21 Millionen Versicherten, die eine gesetzliche Rente beziehen, dürfen sich ab Juli 2020 wieder über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Ab dem 01.07.2020 werden die Renten insbesondere durch die gute Lohn- und Gehaltsentwicklung deutlich erhöht.

Zum 01.07.2020 werden die gesetzlichen Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 3,45 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 4,20 Prozent angehoben.

Der aktuelle Rentenwert – das ist der Wert eines Entgeltpunktes – beträgt ab Juli 2020 34,19 Euro (bisher 33,05 Euro) in den alten Bundesländern und 33,23 Euro (bisher 31,89 Euro) in den neuen Bundesländern.

Bedeutende Rechengrößen für die Rentenerhöhung

Für die Berechnung der Rentenerhöhung, welche immer zur Jahresmitte – also zum 01.07. – erfolgt, sind mehrere Rechengrößen von Bedeutung.

Eine große Rolle bei der Berechnung der Anpassungssätze spielt die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Hier betrug die Lohn-/Gehaltssteigerung 3,28 Prozent in den alten Bundesländern und 3,83 Prozent in den neuen Bundesländern. Diese Prozentsätze werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt.

Ebenfalls wird durch die Berücksichtigung der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte die Einnahmesituation der Gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung der Anpassungssätze beachtet.

Eine weitere Rechengröße bei der Berechnung der Rentenerhöhung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird das Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern abgebildet. Im Jahr 2020 wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,17 Prozent positiv auf die Rentenerhöhung aus.

Bei der Berechnung der Dynamisierungssätze kommt darüber hinaus auch der Riester-Faktor zum Tragen. Dieser Faktor hat im Jahr 2020 keine Auswirkung auf die errechnete Rentenerhöhung, da sowohl der Beitragssatz als auch der Altersvorsorgeanteil (sogenannte Riester-Treppe) im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert waren. Mit dem Riester-Faktor wird die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils bei der Berechnung der Anpassungssätze berücksichtigt.

Die Corona-Krise, die Deutschland erst Anfang 2020 erreicht hat, hat auf die Rentenerhöhung im Jahr 2020 noch keine (negativen) Auswirkungen.

Stärkere Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz strebt der Gesetzgeber an, dass ab dem Jahr 2024 für Gesamtdeutschland ein einheitlicher Rentenwert gilt. Die unterschiedlichen Rentenwerte für die alten und neuen Bundesländer gehören dann der Vergangenheit an. Im Rahmen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes ist festgelegt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens 97,2 Prozent des Rentenwertes (West) betragen muss. Daher kommt es in den neuen Bundesländern – im Vergleich zu den alten Bundesländern – zu einer noch stärkeren Rentenanpassung zum 01.07.2020 bzw. liegt die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern oberhalb der tatsächlichen Lohn-/Gehaltsentwicklung.

Rentenniveau-Schutzklausel kommt nicht zum Tragen

Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz wird geregelt, dass bis Juni 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten werden darf. Mit der zum 01.07.2020 durchzuführenden Rentenerhöhung von 3,45 Prozent im Westen bzw. 4,20 Prozent im Osten wird das Rentenniveau 48,21 Prozent betragen, sodass die Rentenniveau-Schutzklausel nicht zum Tragen kommt. Mit dem Rentenniveau wird der Verhältniswert abgebildet, der sich aus der Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt errechnet.

Rentner werden schriftlich informiert

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger werden die Rentenbezieher zur Jahresmitte individuell von der Rentenerhöhung informieren. Es werden also die neuen individuellen Brutto-Rentenbeträge, auf die nach der Rentenerhöhung ab dem 01.07.2020 ein Anspruch besteht, genau mitgeteilt.

Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Renten im Regelfall am Monatsende ausgezahlt werden. Das heißt, dass die nach der Rentenanpassung höheren Rentenbeträge erstmals Ende Juli 2020 zur Auszahlung kommen.

Bildnachweis: ©Tobif

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