Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024

(Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2024)

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2024 offiziell beschlossen. Grundlage der Anpassungen ist die Einkommensentwicklung im Jahr 2023, die die Höhe von Beiträgen, Versicherungspflichten und Rechengrößen in der Sozialversicherung bestimmt.

Besonders betroffen sind Beitragsbemessungsgrenzen, die in allen Sozialversicherungszweigen deutlich steigen. Für die Berechnung der neuen Werte wurde ein Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter um 4,13 Prozent bundesweit zugrunde gelegt. In den alten Bundesländern betrug die Entwicklung 3,93 Prozent.

Für die Feststellung der Einkommensentwicklung werden die Bruttogehälter je Arbeitnehmer berücksichtigt, während sogenannte „Ein-Euro-Jobs“ bei der Berechnung außen vor bleiben.

Die neuen Werte betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da sie direkt Einfluss auf Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung haben. Wer die Lohnabrechnung oder Beitragszahlungen plant bzw. umsetzen muss, sollte die aktuellen Rechengrößen daher unbedingt beachten.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 69.300,00 € | monatlich 5.775,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 62.100,00 € | monatlich 5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

jährlich 62.100,00 € | monatlich: 5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.550,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 90.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 7.450,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 89.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 9.300,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 111.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 9.200,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 110.400,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 3.535,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 42.420,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 3.465,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 41.580,00 €

Minijob, Gleitzonenjob, Geringverdienergrenze

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 538,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Übergangsbereich (Midijob/Gleitzonenjob): 538,01 € bis 2.000,00 €

Familienversicherung

Einkommensgrenze: 505,00 €

Einkommensgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung: 538,00 €

Hinzuverdienstgrenzen bei Renten

  • Altersfrührenten: Seit 01.01.2023 komplett aufgehoben
  • Volle Erwerbsminderungsrente: mindestens 18.558,75 €/Kalenderjahr
    (die Hinzuverdienstgrenze wird individuell errechnet und kann daher auch höher sein)
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Mindest-Hinzuverdienstgrenze: 37.117,50 €/Kalenderjahr
    (die Hinzuverdienstgrenze wird individuell errechnet und kann daher auch höher sein)

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung:

  • Alle Bundesländer außer Sachsen: 3,40% (solidarische Finanzierung zu je 50 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,60%
  • Bundesland Sachsen: 3,40% (Arbeitgeberanteil: 1,2% / Arbeitnehmeranteil 2,2%), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,60%
Pflegeversicherungsbeiträge
Kalenderjahr 2024
Familiäre SituationGesamtbeitragAN-AnteilAN-Anteil in SachsenAG-AnteilAG-Anteil in Sachsen
Keine Kinder 4,00% 2,30% 2,80% 1,70% 1,20%
1 Kind 3,40% 1,70% 2,20% 1,70% 1,20%
2 Kinder 3,15% 1,45% 1,95% 1,70% 1,20%
3 Kinder 2,90% 1,20% 1,70% 1,70% 1,20%
4 Kinder 2,65% 0,95% 1,45% 1,70% 1,20%
5 Kinder und mehr 2,40% 0,70% 1,20% 1,70% 1,20%

Allgemeine Rentenversicherung: 18,6%
Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7%

Arbeitslosenversicherung: 2,6%

Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,7%

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