Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025)
Mit jedem Jahreswechsel ändern sich die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen. Die Anpassung zum 1. Januar ist fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems und stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst bleiben. Daher wurden die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen auch wieder zum Jahreswechsel 2024/2025 angepasst. Die ab 01.01.2025 geltenden Werte und auch die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sind unten zusammengefasst.
Zu den wichtigsten Rechengrößen zählen unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenzen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Sie bestimmen, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge von den Versicherten erhoben werden. Über die Bezugsgröße – einer sehr relevanten Rechengröße in der Sozialversicherung – werden unter anderem bestimmte Leistungen bzw. Leistungshöhen berechnet und abgeleitet.
Grundlage für die jährliche Anpassung ist vor allem die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigende Einkommen führen regelmäßig zu höheren Grenz- und Rechenwerten. Die neuen Zahlen werden per Rechtsverordnung festgelegt und rechtzeitig vor Jahresbeginn veröffentlicht.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 66.150,00 Euro | monatlich: 5.512,50 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 73.800,00 Euro | monatlich: 6.150,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:
jährlich: 66.150,00 Euro | monatlich: 5.512,50 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
jährlich 96.600,00 Euro | monatlich 8.050,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
jährlich 118.800,00 Euro | monatlich 9.900,00 Euro
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich: 3.745,00 Euro
- Bezugsgröße jährlich: 44.940,00 Euro
Minijob | Übergangsbereich | Geringverdienergrenze
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 556,00 Euro
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 Euro
Midijob/Gleitzonenjob: 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro
Familienversicherung
Einkommensgrenze: 535,00 Euro
Einkommensgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung: 556,00 Euro
Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
Altersfrührenten: Seit 01.01.2023 komplett aufgehoben
Volle Erwerbsminderungsrente: mindestens 19.661,25 Euro/Kalenderjahr (die Hinzuverdienstgrenze wird individuell errechnet und kann daher auch höher sein)
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Mindest-Hinzuverdienstgrenze: 39.322,50 Euro/Kalenderjahr (die Hinzuverdienstgrenze wird individuell errechnet und kann daher auch höher sein)
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung:
- Alle Bundesländer außer Sachsen: 3,60% (solidarische Finanzierung zu je 50 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,60%
- Bundesland Sachsen: 3,60% (Arbeitgeberanteil: 1,3% / Arbeitnehmeranteil 2,3%), zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag 0,60%
| Familiäre Situation | Gesamtbeitrag | AN-Anteil | AN-Anteil in Sachsen | AG-Anteil | AG-Anteil in Sachsen |
|---|---|---|---|---|---|
| Keine Kinder | 4,20% | 2,40% | 2,90% | 1,80% | 1,30% |
| 1 Kind | 3,60% | 1,80% | 2,30% | 1,80% | 1,30% |
| 2 Kinder | 3,35% | 1,55% | 2,05% | 1,80% | 1,30% |
| 3 Kinder | 3,10% | 1,30% | 1,80% | 1,80% | 1,30% |
| 4 Kinder | 2,85% | 1,05% | 1,55% | 1,80% | 1,30% |
| 5 Kinder und mehr | 2,60% | 0,80% | 1,30% | 1,80% | 1,30% |
Allgemeine Rentenversicherung: 18,6 Prozent
Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 Prozent
Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 Prozent


