Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührenten

Die Mindest-Hinzuverdienstgrenzen für das Jahr 2011

Alle Altersrentner, die die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenzen beziehen, müssen die geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten. Im Jahr 2011 liegt die Regelaltersgrenze noch beim vollendeten 65. Lebensjahr. Das heißt, dass für alle Altersrentner vor dem 65. Lebensjahr eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten ist. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, erfolgt eine Rentenkürzung oder die vollständige Einstellung der Rentenzahlung.

Einheitliche Hinzuverdienstgrenze

Die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze liegt im Kalenderjahr 2011 bei monatlich 400,00 Euro. Die Grenze wurde mit der Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) harmonisiert. Das bedeutet, dass von Altersfrührentnern ein Minijob ausgeübt werden kann, ohne dass eine Rentenkürzung von der zuständigen Rentenkasse vorgenommen wird. Die Grenze von 400,00 Euro kann zwei Mal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Das heißt, dass ein Minijobber zwei Mal im Jahr bis zu 800 Euro hinzuverdienen darf und auch dies für die Rentenzahlung unschädlich ist.

Individuelle Hinzuverdienstgrenzen

Bei Überschreiten der einheitlichen Bezugsgröße gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden anhand der erzielten Entgeltpunkte vor Rentenbeginn berechnet. Da allerdings mindestens 1,5 Entgeltpunkte zum Ansatz kommen, können entsprechende Mindest-Hinzuverdienstgrenzen ausgewiesen werden. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen, welche meist höher als die Mindest-Hinzuverdienstgrenzen sind, können dem Rentenbescheid entnommen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragt werden.

Je nachdem, welche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, erfolgt die Zahlung der Altersfrührente in Höhe von 2/3, in Höhe der Hälfte oder in Höhe von 1/3.

Mindest-Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2011

Alte Bundesländer (Rechtskreis West):

  • 2/3 der Vollrente: 498,23 Euro
  • 1/2 der Vollrente: 728,18 Euro
  • 1/3 der Vollrente: 958,13 Euro

Neue Bundesländer (Rechtskreis Ost):

Für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2011:
  • 2/3 der Vollrente: 441,99 Euro
  • 1/2 der Vollrente: 645,99 Euro
  • 1/3 der Vollrente: 849,98 Euro
Für die Zeit vom 01.07. bis 31.12.2011:
  • 2/3 der Vollrente: 442,00 Euro
  • 1/2 der Vollrente: 646,00 Euro
  • 1/3 der Vollrente: 850,00 Euro

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