Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2010)

Zum Jahresbeginn 2010 wurden in Deutschland erneut die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen angepasst. Die Änderungen betrafen mehrere Zweige der Sozialversicherung, darunter die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Ziel der Anpassungen war es, das Sozialversicherungssystem an die aktuelle Einkommensentwicklung anzupassen und seine finanzielle Stabilität sicherzustellen - so wie dies jährlich zum Jahreswechsel erfolgt.

Im Mittelpunkt der Änderungen standen die Beitragsbemessungsgrenzen. Diese legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung entrichten müssen. Zum 1. Januar 2010 wurden die Bemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um 900 Euro pro Jahr beziehungsweise 75 Euro pro Monat angehoben.

Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen. Sowohl im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost erhöhten sich diese um 1.200 Euro jährlich beziehungsweise 100 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen bedeutete dies eine entsprechend höhere Belastung bei den Sozialabgaben.

Darüber hinaus kam es in einzelnen Versicherungszweigen zu Anpassungen der Beitragssätze. Diese fielen je nach Bereich unterschiedlich aus und dienten dazu, steigende Ausgaben innerhalb der Sozialversicherung auszugleichen.

Insgesamt stellen die Anpassungen der Sozialversicherungswerte zum Jahresbeginn 2010 einen regulären Bestandteil der gesetzlichen Sozialpolitik dar. Sie sollen gewährleisten, dass das Sozialversicherungssystem langfristig leistungsfähig bleibt und die soziale Absicherung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sichergestellt ist.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • jährlich: 49.950,00 € - monatlich 4.162,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

  • jährlich: 45.000,00 € - monatlich 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

  • jährlich 45.000 €, monatlich: 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.650,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 55.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.170,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.040,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%,

Rentenversicherung: 19,9%

Arbeitslosenversicherung: 2,8%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,0%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,9%)
  • ermäßigter Beitragssatz: 13,4%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,3%)

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