Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2011)

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2011 festgelegten Rechengrößen der Sozialversicherung. Diese Rechengrößen bilden eine wichtige Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung, insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter kam es im Jahr 2011 zu einer historischen Besonderheit. Erstmals seit Bestehen der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) herabgesetzt. Diese Anpassung hat unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Versicherte und beeinflusst sowohl die Beitragshöhe als auch die Frage der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 44.550,00 € - monatlich 3.712,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 44.550 €, monatlich: 3.712,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.750,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 81.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 19,9%

Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

Zahlen & Daten

Zahlen

Wer ist online

Aktuell sind 269 Gäste und keine Mitglieder online

Kontakt

Rentenberater Göpfert

Kontaktformular

Kontakt »

Rentenberater Kleinlein

Telefon: 09 11 / 641 57 68
Fax: 09 11 / 649 66 66

Kontakt »