Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2012)
Ab Jahresbeginn 2012 sind die neuen, angepassten Sozialversicherungswerte und Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft getreten.
Für besserverdienende Arbeitnehmer bedeutete das Jahr 2012 in vielen Bereichen eine höhere Beitragsbelastung. Sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung stiegen die maßgeblichen Rechengrößen im Vergleich zum Jahr 2011. Gleichzeitig trat jedoch eine Entlastung bei den Beiträgen zur Rentenversicherung ein: Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahr 2012 von vorher 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesenkt.
Nachdem aufgrund der Lohn- und Gehaltsentwicklung die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2011 erstmals gesenkt wurde, kam es 2012 wieder zu einem Anstieg. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erhöhte sich auf 3.825 Euro, was einer jährlichen Grenze von 45.900 Euro entspricht. Dabei ist erstmals der Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern entfallen.
Ebenfalls angehoben wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr 2012 von bislang 49.500 Euro auf 50.850 Euro stieg. Die sogenannte abgesenkte Versicherungspflichtgrenze betrug weiterhin 45.900 Euro jährlich. Diese gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren.
Nachfolgend erhalten Sie eine übersichtliche Zusammenstellung der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2012 festgelegten Rechengrößen der Sozialversicherung.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 50.850,00 € - monatlich 4.237,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 45.900,00 € - monatlich 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 45.900 €, monatlich: 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 5.600,00 €
- alte Bundesländer jährlich 67.200,00 €
- neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
- neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.900,00 €
- alte Bundesländer jährlich 82.800,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
- neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.625,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 31.500,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 400,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 19,6%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
- ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%


