Rentenerhöhung

Am 01.07.2013 kommt Rentenanpassung

Zum 01.07.2013 werden in den alten und neuen Bundesländern die Renten erhöht. Im Westen erhöhen sich die Rentenbezüge um 0,25 Prozentpunkte und im Osten sehr deutlich um 3,29 Prozentpunkte. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.03.2013 bekannt.

Somit steigt zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2013 der aktuelle Rentenwert im Rechtskreis West (in den alten Bundesländern) von aktuell 28,07 Euro auf 28,14 Euro und im Restkreis Ost (in den neuen Bundesländern) von 24,92 Euro auf 25,74 Euro. Als aktuellen Rentenwert bezeichnet man den Wert eines Entgeltpunktes.

Erheblicher Unterschied

Warum ist der Unterscheid der Rentenerhöhung in den alten und neuen Bundesländern so deutlich? Es gibt zwei Gründe auf die der Unterschied zurückzuführen ist.

Zum einen liegt dies in dem Anstieg der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter begründet. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung der Rentenerhöhung. Da nun in den neuen Bundesländern im Jahresvergleich 2010/2011 die Löhne um 4,32 Prozent erhöht wurden, während in den alten Bundesländern nur eine Lohnsteigerung von 1,50 Prozent stattfand, liegt eine unterschiedliche Rentenanpassung quasi auf der Hand.

Die Folgen der Rentengarantieklausel sind der zweite Grund. 2010 konnte durch die Rentengarantieklausel eine Rentenkürzung abgewendet werden, obwohl diese rein rechnerisch hätte stattfinden müssen. Allerdings gehörte es ebenfalls zu den Auswirkungen der Schutzklausel, dass die ausbleibende Reduzierung bei den nächsten Rentensteigerungen wieder eingespart werden musste. In den neuen Bundesländern konnte diese Angleichung im Jahr 2012 erfreulicherweise komplett abgeschlossen werden, während im Westen die Vereinbarungen der Rentengarantieklausel sich 2013 nochmals mindernd auf die Renten auswirken – in Prozentpunkten ausgedrückt: 0,46.

Die erheblich stärkere Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern hat eine sehr interessante Auswirkung: Diese Tatsache führt zu einer Angleichung der Rentenwerte zwischen Ost und West. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass ab 01.07.2013 der Rentenwert im Restkreis Ost 91,5 Prozent des Rentenwertes im Rechtskreis West ist, während zur Zeit die Prozentzahl noch bei 88,8 Prozent liegt.

Prüfung der Rentenbescheide

Rechtzeitig zum 01.07.2013 werden die Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt. In dem Informationsschreiben findet dann die Rentnerin bzw. der Rentner den die bisherige Rentenzahlung um den Prozentsatz der Rentenanpassung erhöht. Es handelt sich dabei um den Brutto-Rentenbetrag, der steigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel aus diesem Betrag noch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung abgeführt werden müssen.

Selbstverständlich ändert sich an den Entgeltpunkten, die für die ursprüngliche Rentenberechnung und deren Höhe entscheidend war bzw. sind, nichts mehr. Darum ist es letztendlich nach der Bewilligung der Rente von entscheidender Bedeutung, von einer unabhängigen und auch fachkundigen Stelle eine Überprüfung auf Richtigkeit der Rentenberechnung durchführen zu lassen. Dafür können Sie sich gerne an registrierte Rentenberater – welche Sie auf Rentenberater24.com finden – wenden, die speziell auch in diesem Bereich gerichtlich auf ihre Fachkunde geprüft wurden.

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