Rentenerhöhung

 Deutliches Renten-Plus zum 01.07.2022

Schon nach den Prognosen wurde davon berichtet, dass zum 01.07.2022 eine deutliche Rentenerhöhung durchgeführt werden könnte. Diese Prognose hat sich nun bestätigt. Offiziell hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt, dass die Renten in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar um 6,12 Prozent angehoben werden; der Bestätigung des BMAS ist der entsprechende Beschluss durch das Bundeskabinett am 13.04.2022 vorausgegangen.

Dieses Renten-Plus ist von der Höhe her historisch und erfolgte in diesen Dimensionen letztmals in den 1980er Jahren. Trotz der jetzigen Rentenerhöhung hätte diese sogar noch deutlicher ausfallen können, wären der sogenannten Nachholfaktor nicht wieder aktiviert worden.

Allgemeines zur Rentenerhöhung

Die Renten der etwa 21 Millionen Rentner werden jährlich zum 01.07. dynamisiert und damit der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Durch die Rentenerhöhung von 5,35 Prozent in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) erhöht sich der aktuelle Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes – von 34,19 Euro auf 36,02 Euro. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) erhöht sich der durch die Rentenerhöhung von 6,12 Prozent der aktuelle Rentenwert (Ost) von 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Mit der Rentendynamisierung zum 01.07.2022 erreicht der aktuelle Rentenwert (Ost) bereits 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwertes (West). Dass sich die beiden Rentenwerte immer mehr angleichen, ist politisch gewollt und gesetzlich auch vorgeschrieben. Im Jahr 2024 wird nämlich das Ziel erreicht, dass für Gesamt-Deutschland nur noch ein einheitlicher aktueller Rentenwert gilt und die Unterscheidung zwischen den alten und den neuen Bundesländern dann der Vergangenheit angehört.

Nachholfaktor und Ausgleichsbedarf wirken sich aus

Die jetzt bereits sehr hohe Rentendynamisierung zum 01.07.2022 wurde durch zwei Faktoren beeinflusst, nämlich durch den Nachholfaktor und einen statistischen Revisionseffekt.

Nachholfaktor

Der Nachholfaktor wurde ursprünglich bis zum Jahr 2025 ausgesetzt. Durch die aktuelle Ampel-Regierung wurde der Nachholfaktor jedoch vorzeitig wieder aktiviert. Mit dem Nachholfaktor wird erreicht, dass eine unterbliebene, jedoch rechnerisch grundsätzlich erforderliche Rentenminderung in den Folgejahren wieder eingespart wird.

Im Jahr 2021 mussten die Rentner in den alten Bundesländern eine sogenannte Null-Runde in Kauf nehmen. Rechnerisch hätte es sogar zu einer Rentenminderung kommen müssen. Die Rentengarantieklausel vermindert jedoch solche Minus-Anpassungen mit der Folge, dass es zu keiner Rentenminderung kommt und die bisherige Rentenhöhe weiter gewährt wird. Diese unterbliebene Rentenminderung wird mit dem Nachholfaktor nun wieder ausgeglichen, also eingespart. Im Osten gab es im Jahr 2021 eine geringfügige Rentenerhöhung.

Ausgleichsbedarf

Ein statistischer Revisionseffekt sorgte für eine positive Auswirkung bei der Berechnung der Rentenerhöhung. Durch des Revisionseffekt wurden die Löhne und Gehälter von Versicherten, die über die Regelaltersgrenze hinaus noch arbeiten, nicht mehr berücksichtigt. Da dieser Personenkreis im Regelfall weniger verdient als der Durchschnitt, sinkt auch das Durchschnittsentgelt. In der Folge wurde durch die Nicht-Berücksichtigung dieses Personenkreises die Rentenerhöhung positiv beeinflusst.

Weitere Verbesserungen beschlossen

Die Rentenerhöhung 2022 wurde vom Bundeskabinett am 13.04.2022 im Rahmen des „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes“ beschlossen. Wie die Bezeichnung dieses Gesetzes bereits ausdrückt, wurden damit auch Verbesserungen bei den Versicherten gesetzlich beschlossen, die bereits längere Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Gerade Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente schon längere Zeit läuft, haben finanzielle Nachteile. Diese Nachteile entstehen dadurch, dass in der Vergangenheit die sogenannte Zurechnungszeit, welche sich positiv auf die Rentenhöhe auswirkt, nicht in dem Umfang berücksichtigt wurde, wie dies aktuell der Fall ist. Um diese finanziellen Nachteile für die Bestandsrentner einer Erwerbsminderungsrente auszugleichen, wird ab dem Juli 2024 ein Zuschuss gewährt. Näheres hierzu kann unter: Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten ab 01.07.2024 nachgelesen werden.

Prüfung Rentenbescheide/Rentenberechnung

Nicht nur die Berechnung der Rentenerhöhung ist äußerst komplex. Auch bei der Rentenberechnung, mit der die Rentenhöhe berechnet wird, müssen umfangreiche gesetzliche Vorschriften und Rechtsprechungen berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich daher, dass die Rentenbescheide, mit denen eine Rente bewilligt wird, von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Damit können Fehlberechnung und finanzielle Nachteile ausgeschossen werden. Für die unabhängige Prüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die Sie auf Rentenberater24.com kontaktieren können.

Kostenanfrage Prüfung Rentenbescheid »

Bildnachweis: © Tobif

Weitere Artikel zum Thema:

Zahlen & Daten

zahlen

Wer ist online

Aktuell sind 204 Gäste und keine Mitglieder online

Kontakt

Rentenberater Göpfert

Kontaktformular

Kontakt »

Rentenberater Kleinlein

Telefon: 09 11 / 641 57 68
Fax: 09 11 / 649 66 66

Kontakt »

 

kontakt

 

kontakt